Zivilrecht · ZPO
Richterablehnung: Christliches Menschenbild kein Befangenheitsgrund, Maßstab § 42 ZPO
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.04.2026 - 2 U 127/24
Kernaussagen
- Begründet die erklärte Orientierung eines Richters am "christlichen Menschenbild" in einem mietrechtlichen Rechtsstreit die Besorgnis der Befangenheit (§ 42 ZPO)?
Quelle: dejure.org Vernetzungsseite + Volltextauszüge (Justiz Hessen) zu OLG Frankfurt 2 U 127/24 · Zur vollständigen Entscheidung →
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