Zivilrecht · ZPO
Richterliche Orientierung am christlichen Menschenbild kein Befangenheitsgrund (§ 42 ZPO)
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.04.2026 - 2 U 174/24
Kernaussagen
- Begründet die erklärte Orientierung eines Richters am "christlichen Menschenbild" die Besorgnis der Befangenheit (§ 42 ZPO) in einem Zivilrechtsstreit zwischen Parteien mit unterschiedlichen Weltanschauungen?
Quelle: dejure.org Vernetzungsseite + Pressemitteilung Justiz Hessen + beck-aktuell + lto.de zu OLG Frankfurt 2 U 174/24 · Zur vollständigen Entscheidung →
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