Zivilrecht · ZPO
Streitwertfestsetzung nach Klagerücknahme: Maßgeblich ist Zeitpunkt der Antragstellung
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2026 - 3 W 7/26
Kernaussagen
- Richtet sich die Streitwertfestsetzung (§§ 39 Abs. 2, 40 GKG) nach dem Zeitpunkt der Klageerhebung oder nach einem späteren, niedrigeren Streitwert, wenn ein Teil der Klage vor Entscheidung zurückgenommen wird?
Quelle: dejure.org Vernetzungsseite + Volltextauszüge (Justiz Hessen, ibr-online) zu OLG Frankfurt 3 W 7/26 · Zur vollständigen Entscheidung →
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