Strafrecht · StPO
Gutachtenpflicht bei Reststrafenaussetzung einer Jugendstrafe über 2 Jahre
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2026 - 3 Ws 186/26
Kernaussagen
- Setzt die Aussetzung des Restes einer Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren zur Bewährung gem. § 88 Abs. 1 JGG i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO zwingend die Einholung eines Sachverständigengutachtens voraus?
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