Zivilrecht · ZPO
Uneingeschränkte staatliche Kontrolle von Schiedssprüchen bei Anwendung kartellrechtlicher Normen
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2026 - 32 Sch 3/25
Kernaussagen
- Unterliegt ein Schiedsspruch, der kartellrechtliche Normen (Art. 101 AEUV, §§ 19-21 GWB) anwendet, bei einem Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO einer uneingeschränkten oder nur summarischen Kontrolle durch das OLG?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite mit Volltext Justiz Hessen und Leitsatz EVERS.OK; Zitatkontext aus Entscheidungsgründen · Zur vollständigen Entscheidung →
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