Zivilrecht · FamR
Beendigung des einvernehmlichen Wechselmodells: Kindeswille und Stabilitätsinteresse ausschlaggebend
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.03.2026 - 6 UF 23/26
Kernaussagen
- Welcher Maßstab gilt für die Beendigung eines einvernehmlich praktizierten paritätischen Wechselmodells zugunsten eines Residenzmodells, wenn ein Elternteil widerspricht?
Quelle: Anwalt.de-Kommentar + verzeichnis-recht.de + dejure OLG Frankfurt Übersicht · Zur vollständigen Entscheidung →
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