Zivilrecht · FamR
Kein güterrechtliche Spaltung für deutsches Grundstück nach Art. 15 Abs. 2 türk. IPRG
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2026 - 6 UF 36/26
Kernaussagen
- Führt Art. 15 Abs. 2 des türkischen IPRG (tIPRG) zu einer "Güterrechtsspaltung" für in Deutschland belegene Immobilien türkischer Ehegatten - mit der Folge einer Rückverweisung auf deutsches Güterrecht?
Quelle: dejure.org Vernetzungsseite + Volltextauszüge (Justiz Hessen) zu OLG Frankfurt 6 UF 36/26 · Zur vollständigen Entscheidung →
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