Zivilrecht · SchuldR AT
Rürup-Rentenversicherung: Geringfügiger Belehrungsfehler bei § 5a VVG a.F. begründet kein Widerspruchsrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2026 - 7 U 95/24
Kernaussagen
- Kann der Versicherungsnehmer eines "Rürup"-Basisrentenvertrags (abgeschlossen nach dem Policenmodell, § 5a VVG a.F.) das Widerspruchsrecht noch nach Jahren ausüben, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft, aber nur geringfügig unrichtig war?
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