Zivilrecht · BGB AT
Zimmeranfrage ohne Preis ist kein Angebot - Schweigen auf Reservierungsbestätigung bindet nicht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.02.2026 - 9 U 107/24
Kernaussagen
- Ist eine 'Zimmeranfrage' per E-Mail mit Reisedaten und Zimmerwünschen, aber ohne Preisangabe ein Angebot i.S.d. § 145 BGB - oder mangels Rechtsbindungswillens bloße invitatio ad offerendum, sodass Schweigen auf die 'Reservierungsbestätigung' nicht bindet?
Quelle: Pressemitteilung Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen 'Hotelzimmeranfrage enthält kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags'; LTO-Meldung zu 9 U 107/24 · Zur vollständigen Entscheidung →
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