Zivilrecht · BGB AT
WhatsApp-Angebot ist Antrag unter Abwesenden - Annahme nach 31 Tagen verspätet
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 05.05.2026 - 9 U 27/25
Kernaussagen
- Ist ein per WhatsApp übermitteltes Vertragsangebot ein Antrag unter Anwesenden (§ 147 Abs. 1 BGB, sofort annehmbar) oder unter 'Abwesenden' (§ 147 Abs. 2 BGB) - bis wann darf der Antragende den Eingang der Annahme 'unter regelmäßigen Umständen erwarten'?
Quelle: PM der Hessischen Ordentlichen Gerichtsbarkeit (ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de); LTO vom Mai 2026 · Zur vollständigen Entscheidung →
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