Zivilrecht · SchuldR AT
Kein Verzug bei fehlerhafter Rechnung, wenn Schuldner Betrag nicht selbst ermitteln kann
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.03.2026 - 9 U 95/25
Kernaussagen
- Tritt Verzug nach § 286 Abs. 4 BGB auch dann ein, wenn der Schuldner die tatsächlich geschuldete Forderung nicht selbst berechnen kann, weil sie von internen Daten des Gläubigers abhängt - und die Rechnung fehlerhaft ist?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite mit Volltexten Justiz Hessen, IWW, ibr-online; Zitatkontext und Leitsatz verifiziert · Zur vollständigen Entscheidung →
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