Zivilrecht · SchuldR AT
Schließfach-Einbruch bei der Haspa: keine Pflichtverletzung der Bank trotz Millionenbeute
OLG Hamburg (Hanseatisches OLG), Urteil vom 27.05.2026 - 13 U 95/23
Kernaussagen
- Reicht die Pflicht der Bank aus dem Schließfachvertrag (§ 280 Abs. 1 BGB) zur 'tresormäßigen Sicherung' auf jede erdenkliche Gefahr - oder nur auf die üblicherweise zu erwartenden?
Quelle: LTO vom 27.05.2026 (Urt. v. 27.05.2026, Az. 13 U 95/23); PM Hanseatisches OLG (justiz.hamburg.de) · Zur vollständigen Entscheidung →
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