Zivilrecht · DeliktsR
Online-Glücksspiel ohne deutsche Lizenz: § 4 GlüStV 2012 als Schutzgesetz (§ 823 Abs. 2 BGB); keine Verjährung, kein Mitverschulden
OLG München, Urteil vom 16.04.2026 - 14 U 2842/25
Kernaussagen
- Ist § 4 GlüStV 2012 (Erlaubnispflicht für Online-Glücksspiel) ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des individuellen Spielers (Vermögen + Gesundheit), sodass der Anbieter ohne deutsche Lizenz auf Schadensersatz aller Spielverluste haftet?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite mit Volltextauszügen (BAYERN RECHT, openjur.de, juris.de) + Pressekurzinfo (anwaltonline.com); Az./Datum/Gericht verifiziert · Zur vollständigen Entscheidung →
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