Zivilrecht · ZPO
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei ausbleibender Hauptsacheklage (§ 494a ZPO analog)
OLG München, Beschluss vom 02.04.2026 - 19 W 410/26
Kernaussagen
- Muss das Gericht im selbständigen Beweisverfahren eine Kostenentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO treffen, wenn der Antragsteller infolge eines eindeutigen Gutachtenergebnisses keine Hauptsacheklage erhebt?
Quelle: Zusammenfassung aus Suchergebnissen; kein frei zugänglicher Volltext gefunden · Zur vollständigen Entscheidung →
Vertiefung & Prüfungsrelevanz aus Prüfersicht
Streitstand, dogmatische Einordnung, die typische Prüferfrage und die Anschlussfrage, die im Prüfungsgespräch wirklich kommt - plus diese Entscheidung als Anki-Karte im Subdeck ZPO.
In der Datenbank ansehen Komplettpaket - 24,99 €JurAktuell: die aktuelle Rechtsprechung für die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen - vollständig, gegen die Primärquelle verifiziert, lernfertig. Kostenloses Probe-Paket →