Zivilrecht · GesellR

Aktionärsklage: Streitgenössische Nebenintervenientin kann Beschlussmangel einredeweise ohne Anfechtungsfristwahrung geltend machen

OLG München, Urteil vom 18.05.2026 - 23 U 3938/23

Kernaussagen

Quelle: dejure.org-Vernetzungsseite 23 U 3938/23 + BAYERN|RECHT-Normzitat · Zur vollständigen Entscheidung →

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