Zivilrecht · ZPO
Non liquet bei widersprüchlichen eidesstattlichen Versicherungen (§ 294 ZPO)
OLG München, Urteil vom 12.03.2026 - 29 U 2881/25
Kernaussagen
- Führt das Vorliegen gegenläufiger, gleichwertiger eidesstattlicher Versicherungen beider Parteien zur Glaubhaftmachung nach § 294 ZPO, oder verbleibt es bei einem non liquet zu Lasten des Antragstellers?
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