Zivilrecht · DeliktsR
Kein zivilrechtlicher Anspruch auf Rücknahme bauleitplanerischer Gutachten (§§ 1004, 826 BGB)
OLG München, Beschluss vom 08.04.2026 - 31 W 380/26
Kernaussagen
- Kann ein durch ein privat beauftragtes Bauleitplanungsgutachten mittelbar betroffener Konkurrent im Wege der einstweiligen Verfügung Rücknahme des Gutachtens aus §§ 1004, 826 BGB verlangen?
Quelle: gesetze-bayern.de, BeckRS 2026, 6294 (Volltext) · Zur vollständigen Entscheidung →
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