Zivilrecht · DeliktsR

Sachverständigenhaftung (§ 826 BGB) im Bauleitplanverfahren: kein Rechtsschutzbedürfnis für Rücknahme eines Privatgutachtens via einstweiliger Verfügung

OLG München, Beschluss vom 08.04.2026 - 31 Wx 380/26

Kernaussagen

Quelle: dejure-Vernetzungsseite mit Volltextauszügen (BAYERN RECHT, openjur.de); Verfahrensgang mit Vorinstanz LG München I 02.01.2026 - 29 O 16167/25 verifiziert; Az./Datum/Gericht geprüft · Zur vollständigen Entscheidung →

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