Zivilrecht · DeliktsR
Sachverständigenhaftung (§ 826 BGB) im Bauleitplanverfahren: kein Rechtsschutzbedürfnis für Rücknahme eines Privatgutachtens via einstweiliger Verfügung
OLG München, Beschluss vom 08.04.2026 - 31 Wx 380/26
Kernaussagen
- Besteht ein zivilrechtlicher Verfügungsanspruch auf Rücknahme eines im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erstellten Privatgutachtens, das die Gemeinde bei ihrer Abwägungsentscheidung verwendet hat - gestützt auf § 826 BGB (sittenwidrige Schädigung)?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite mit Volltextauszügen (BAYERN RECHT, openjur.de); Verfahrensgang mit Vorinstanz LG München I 02.01.2026 - 29 O 16167/25 verifiziert; Az./Datum/Gericht geprüft · Zur vollständigen Entscheidung →
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