Zivilrecht · SachenR
Nießbrauchsbestellung: Geschäftswert nach Reinertrag (§ 52 GNotKG); Sukzessivberechtigung als zwei getrennte Rechte
OLG München, Beschluss vom 16.04.2026 - 34 Wx 35/26
Kernaussagen
- Bestimmt sich der Geschäftswert einer Nießbrauchsbestellung nach § 52 Abs. 1 GNotKG nach dem Rohertrag (Kaltmiete) oder dem Reinertrag - und wie sind zwei aufeinanderfolgende Nießbrauchsrechte (Sukzessivberechtigung) für Kostenzwecke zu behandeln?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite mit Leitsatz (gesellschaftsrechtskanzlei.com), Volltext (BAYERN RECHT, openjur.de, juris.de, rechtsportal.de), notar-drkotz.de; Az./Datum/Gericht verifiziert · Zur vollständigen Entscheidung →
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