Zivilrecht · GesellR

Verschmelzungsvertrag durch österreichischen Notar: Gleichwertigkeit nach Art. 11 EGBGB / § 6 UmwG - Zurückverweisung an Registergericht

OLG München, Beschluss vom 07.05.2026 - 34 Wx 40/26

Kernaussagen

Quelle: dejure.org-Vernetzungsseite 34 Wx 40/26 + BAYERN|RECHT-Normzitat (§§ 17 BeurkG, 1 BNotO, 6 UmwG) · Zur vollständigen Entscheidung →

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