Zivilrecht · ErbR
Testamentsvollstrecker kann Vermächtnisauflassung an Minderjährigen ohne familiengerichtliche Genehmigung erklären
OLG München, Beschluss vom 21.05.2026 - 34 Wx 71/26
Kernaussagen
- Bedarf der Testamentsvollstrecker, der ein Grundstück als Vermächtnis auf einen minderjährigen Vermächtnisnehmer überträgt (Auflassung erklärt und annimmt), der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1850 Nr. 4 BGB analog?
Quelle: dejure.org-Vernetzungsseite 34 Wx 71/26 + BAYERN|RECHT-Normzitat (§§ 1850 Nr. 4, 2223 BGB) · Zur vollständigen Entscheidung →
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