Zivilrecht · GesellR
Freigabe nach § 246a AktG: Zulässigkeitsvoraussetzung der erhobenen Anfechtungsklage maßgeblich zum Entscheidungszeitpunkt
OLG München, Beschluss vom 28.04.2026 - 7 AktG 1/26
Kernaussagen
- Ist der Freigabeantrag nach § 246a Abs. 1 S. 1 AktG unzulässig, wenn bei seiner Einreichung die Anfechtungsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss (hier: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, HV 12.02.2026) noch nicht zugestellt war?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite mit Volltextauszügen (BAYERN RECHT, openjur.de, juris.de, rechtsportal.de), Az./Datum/Gericht verifiziert · Zur vollständigen Entscheidung →
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