Zivilrecht · SchuldR AT
Frachtvertrag: Beförderungshindernis, Differenzfracht und neuer Vortrag in der Berufung bei Unstreitigkeit
OLG München, Urteil vom 22.04.2026 - 7 U 3527/24
Kernaussagen
- Kann neuer Tatsachenvortrag in der Berufungsinstanz (§ 531 Abs. 2 ZPO) zugelassen werden, wenn der Gegner ihn als unstreitig bezeichnet, ohne dass die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 S. 1 ZPO vorliegen?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite (BAYERN RECHT + juris.de), Az./Datum/Gericht verifiziert; Volltextauszug zu § 531 ZPO gelesen · Zur vollständigen Entscheidung →
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