Zivilrecht · GesellR
Genossenschaft: Einsichtsrecht in Mitgliederliste (§ 31 GenG) bleibt insolvenzfest - Passivlegitimation bei Genossenschaft, nicht Insolvenzverwalter
OLG München, Beschluss vom 12.05.2026 - 7 W 607/26
Kernaussagen
- Ist im eröffneten Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter oder die Genossenschaft selbst (vertreten durch ihre Organe/Liquidatoren) richtiger Anspruchsgegner, wenn ein Genossenschaftsmitglied Einsicht in die Mitgliederliste (§ 31 GenG) verlangt?
Quelle: dejure.org-Vernetzungsseite 7 W 607/26 + BAYERN|RECHT-Normzitat (§§ 30, 31 GenG; § 935 ZPO; § 29 BGB) + otto-schmidt.de Kurzinformation 'Mitgliederlisteneinsicht insolvenzfest' · Zur vollständigen Entscheidung →
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