Strafrecht · StPO
Pauschgebühr für Pflichtverteidiger im umfangreichen Strafvollstreckungsverfahren (§ 51 RVG)
OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.04.2026 - 1 AR 63/25
Kernaussagen
- Wann begründet ein Strafvollstreckungsverfahren (Prüfung Aussetzung lebenslange Freiheitsstrafe gem. § 57a StGB) für den Pflichtverteidiger einen Anspruch auf Pauschgebühr nach § 51 RVG wegen besonderen Umfangs?
Quelle: blog.burhoff.de (06.06.2026, Besprechung zu OLG Nürnberg 1 AR 63/25); WebSearch-Ergebnisse mit Aktenumfangsangaben · Zur vollständigen Entscheidung →
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