Zivilrecht · ErbR
Rücktrittsvorbehalt im Erbvertrag schließt § 2287 BGB-Anspruch aus - auch bei nachträglicher Vereinbarung
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.10.2025 - 1 U 555/24
Kernaussagen
- Schließt die bloße Vereinbarung eines voraussetzungslosen Rücktrittsrechts im Erbvertrag (§ 2293 BGB) den Herausgabeanspruch des Vertragserben wegen beeinträchtigender Schenkungen nach § 2287 Abs. 1 BGB aus - auch ohne dass der Rücktritt erklärt wurde?
Quelle: gesetze-bayern.de Volltext (BeckRS 2025, 30321); IWW EE f173713 · Zur vollständigen Entscheidung →
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