Zivilrecht · MietR
Kostentragung bei Schriftformmangel in Gewerberaummiete: Treuwidriges Verhalten und § 242 BGB
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2026 - 14 W 370/26
Kernaussagen
- Wer trägt die Kosten eines Rechtsstreits um Schriftformmangel (§ 550 BGB) in der Gewerberaummiete, wenn die Berufung auf den Mangel als treuwidrig (§ 242 BGB) bewertet wird?
Quelle: Batch-Datei (Stichwörter: Kostentragung, Schriftformmangel, Treuwidriges Verhalten, Gewerberaummiete); thematische Parallelentscheidung 14 W 456/26 verifiziert · Zur vollständigen Entscheidung →
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