Zivilrecht · MietR
Käufer kennt mündliche Absprachen: Berufung auf § 550 BGB-Schriftformmangel treuwidrig (§ 242 BGB)
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2026 - 14 W 456/26
Kernaussagen
- Kann sich ein Grundstückserwerber im gewerblichen Mietrecht auf den Schriftformmangel nach § 550 BGB berufen, wenn er bei Erwerb von der tatsächlichen Nutzung und den mündlichen Vertragsänderungen wusste?
Quelle: vermieterverein.de/blog (22.05.2026, Vollbericht zu OLG Nürnberg 14 W 456/26); dejure.org § 550 Normkontext · Zur vollständigen Entscheidung →
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