Zivilrecht · DeliktsR
VW EA189: Software-Update vom 03.03.2020 tilgt Differenzschaden vollständig
OLG Nürnberg, Urteil vom 17.12.2025 - 2 U 1306/21
Kernaussagen
- Besteht nach aufgespieltem Software-Update (hier: 03.03.2020) noch ein Differenzschaden i.S.d. § 826 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 6, 27 EG-FGV für einen Käufer, der das VW-Fahrzeug im August 2016 - nach Öffentlichmachung des Skandals - erwarb?
Quelle: dejure.org (https://dejure.org/2025,43707) + Bayern.Recht-Volltext (BGB §§ 823 Abs. 2, 826; EG-FGV §§ 6, 27); Kontextauszüge mit tragenden Gründen · Zur vollständigen Entscheidung →
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