Zivilrecht · Datenschutz/IT
Dreijährige SCHUFA-Speicherfrist nach Zahlungsstörung rechtmäßig (§ 522 ZPO-Hinweisbeschluss)
OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.12.2025 - 3 U 1712/25
Kernaussagen
- Darf eine Wirtschaftsauskunftei (SCHUFA) Daten über beglichene Zahlungsstörungen für drei Jahre speichern, obwohl der Betroffene Kreditablehnungen erleidet - liegt darin eine rechtswidrige Verarbeitung i.S.d. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO?
Quelle: dejure-Vernetzungsseite + Bayern.Recht-Volltext (BeckRS-Fundstelle, ZPO § 522); Leitsatz-Schlagworte: Speicherfristen, Wirtschaftsauskunfteien, Löschungsanspruch, Interessenabwägung · Zur vollständigen Entscheidung →
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