Zivilrecht · ZPO
Verfügungsgrund nach Einstellung der Verletzungshandlung: Kein Wegfall bei Intermediären in Pressesachen
OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 26.01.2026 - 3 U 2073/25
Kernaussagen
- Entfällt der Verfügungsgrund (§§ 935, 940 ZPO) für einen Unterlassungsanspruch gegen einen Plattformbetreiber (Intermediär) automatisch, wenn die beanstandete Verletzungshandlung (z.B. rechtswidrige Internetbeiträge) eingestellt wurde?
Quelle: dejure.org-Vernetzungsseite 3 U 2073/25 (Zitatvorschau, Verfahrensgang, Papierfundstellen); Bayern-Recht Volltext (§§ 935, 940 ZPO) · Zur vollständigen Entscheidung →
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