Zivilrecht · SchuldR AT
OLG Nürnberg 3 U 321/25 - Risikoklassifizierung offener Immobilienfonds (UniImmo ZBI) - Anhängig, EuGH-Vorlage C-677/25
OLG Nürnberg, Urteil vom 15.10.2025 - 3 U 321/25
Kernaussagen
- Muss ein offener Immobilienfonds, dessen Anteilspreise nicht mindestens monatlich festgesetzt werden (UniImmo: Wohnen ZBI), im Basisinformationsblatt (BiB) zwingend den Gesamtrisikoindikator (GRI) 6 statt 2/3 ausweisen - oder erlaubt die PRIIP-VO eine niedrigere Einstufung?
Quelle: Pfefferminzia.de (Union Investment legt Berufung ein); NürnbergerNachrichten (EuGH-Vorlage C-677/25); LG-Urteil: Verbraucherzentrale BW · Zur vollständigen Entscheidung →
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