Zivilrecht · ZPO
Zurückweisung der Berufung durch Hinweisbeschluss (§ 522 Abs. 2 ZPO): Tatsachenwürdigung und persönliches Erscheinen
OLG Nürnberg, Beschluss vom 02.04.2026 - 4 U 154/26
Kernaussagen
- Darf das OLG eine Berufung per Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückweisen, wenn die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und die Tatsachenwürdigung des Erstgerichts nicht zu beanstanden ist - auch ohne Termin und trotz Antrag auf persönliches Erscheinen?
Quelle: Batch-Datei Stichwörter (Berufungszurückweisung, Erfolgsaussicht, Tatsachenwürdigung, Persönliches Erscheinen); Az. und Datum aus Batch-Datei; Volltext nicht frei zugänglich · Zur vollständigen Entscheidung →
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