Zivilrecht · SchuldR AT
Kein Versicherungsfall "Leckage": Fehlausgelöste Sprühnebelanlage ist bestimmungsgemäßer Austritt
OLG Nürnberg, Urteil vom 03.11.2025 - 8 U 9/25
Kernaussagen
- Ist der Wasseraustritt aus einer Hochdruckvernebelungsanlage, die durch Staubentwicklung bei Trockenbauarbeiten ausgelöst wurde, "bestimmungswidrig" i.S.d. AVB und damit Versicherungsfall "Leckage von stationären Brandschutzanlagen"?
Quelle: OLG Nürnberg PM 33/2025 vom 18.11.2025; gesetze-bayern.de Volltext (BeckRS 2025, 29162) · Zur vollständigen Entscheidung →
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