Zivilrecht · DeliktsR
Heimliche Schlachthof-Videos auf Instagram - Wallraff-Grundsätze schlagen Meinungsfreiheit
OLG Oldenburg, Urteil vom 09.06.2026 - 13 U 45/25
Kernaussagen
- Darf der Beschaffer heimlich auf fremdem Betriebsgelände aufgenommene Videos veröffentlichen - oder greift die Verbreitung in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht und den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB) ein, hinter dem die Meinungsfreiheit zurücktritt?
Quelle: beck-aktuell vom 09.06.2026 zu OLG Oldenburg 13 U 45/25 · Zur vollständigen Entscheidung →
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