ThemenkarteZivilrecht · BGB AT
Widerruf nach § 109 BGB - die Kenntnis der Minderjährigkeit als Schranke
Themenkarte (JA 7/2026)
Kernaussagen
- Kann der Geschäftsgegner den mit dem beschränkt Geschäftsfähigen (§ 106 BGB) ohne Einwilligung geschlossenen, schwebend unwirksamen Vertrag (§§ 107, 108 Abs. 1 BGB) nach § 109 Abs. 1 S. 1 BGB auch dann widerrufen, wenn er die Minderjährigkeit kannte (§ 109 Abs. 2 BGB)?
Quelle: ZJS 6/2022, 1687 (Grenzen des Widerrufsrechts nach §§ 108, 109 BGB); Normtext § 109 BGB (gesetze-im-internet.de) · Zur vollständigen Entscheidung →
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