ThemenkarteÖffentliches Recht · VerfProzessR
Art. 19 IV 2 GG - der ordentliche Rechtsweg als subsidiäre Auffangzuständigkeit
Themenkarte (JA 7/2026)
Kernaussagen
- Was leistet die Auffangklausel des Art. 19 Abs. 4 S. 2 GG ('ist eine andere Zuständigkeit nicht begründet, so ist der ordentliche Rechtsweg gegeben') - und schützt Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG ('öffentliche Gewalt') auch gegen Akte der Gerichte selbst?
Quelle: opinioiuris-Kommentierung Art. 19 GG; Juridicus-Prüfungswissen Art. 19 IV GG; Normtexte Art. 19 GG, § 40 VwGO · Zur vollständigen Entscheidung →
Vertiefung & Prüfungsrelevanz aus Prüfersicht
Streitstand, dogmatische Einordnung, die typische Prüferfrage und die Anschlussfrage, die im Prüfungsgespräch wirklich kommt - plus diese Entscheidung als Anki-Karte im Subdeck VerfProzessR.
In der Datenbank ansehen Komplettpaket - 24,99 €JurAktuell: die aktuelle Rechtsprechung für die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen - vollständig, gegen die Primärquelle verifiziert, lernfertig. Kostenloses Probe-Paket →