ThemenkarteÖffentliches Recht · BauR
Themenkarte 'Bauturbo': § 246e BauGB - befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 257), in Kraft seit 30.10.2025
Kernaussagen
- Darf für Wohnvorhaben ohne Bebauungsplanverfahren (Öffentlichkeitsbeteiligung, Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB) von BauGB und BauNVO abgewichen werden - und wie weit überwindet der befristete "Bau-Turbo" (§ 246e BauGB) das Einfügenserfordernis des § 34 BauGB und den Außenbereichsschutz des § 35 BauGB?
Quelle: stadtgrenze.de (Normtext und Analyse § 246e BauGB); bundestag.de, Textarchiv 'Bundestag verabschiedet den Bau-Turbo'; bayika.de (Bundesratsbilligung 17.10.2025); weka.de/akbw.de (Überblicke) · Zur vollständigen Entscheidung →
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