Öffentliches Recht · BauR
Genehmigungsfiktion (Art. 68 Abs. 2 BayBO) trotz verweigerten Einvernehmens - aber Gemeinde gewinnt
VG Augsburg, Urteil vom 25.05.2023 - Au 5 K 22.1033
Kernaussagen
- Hindert ein verweigertes gemeindliches Einvernehmen (§ 36 BauGB) den Eintritt der Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO - und verletzt eine gleichwohl fingierte Baugenehmigung die Gemeinde in ihrer Planungshoheit?
Quelle: gesetze-bayern.de, BeckRS 2023, 14281 (Volltext-Titel: 'Fingierte Baugenehmigung ohne das erforderliche gemeindliche Einvernehmen'); Besprechung jurisPR-UmwR 10/2023 (Aulinger): 'Die Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO und das gemeindliche Einvernehmen' · Zur vollständigen Entscheidung →
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