Öffentliches Recht · PolizeiR
VG München: kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei erledigter Binnengrenzkontrolle
VG München, Urteil vom 31.01.2024 - M 23 K 22.3422
Kernaussagen
- Besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO) an der Prüfung einer erledigten grenzpolizeilichen Identitätsfeststellung - oder fehlt es mangels qualifizierten Grundrechtseingriffs, obwohl die Binnengrenzkontrollen möglicherweise unionsrechtswidrig sind?
Quelle: Volltext gesetze-bayern.de (VG München, Urteil v. 31.01.2024 - M 23 K 22.3422, BeckRS 2024, 9673); LTO-Hintergrund 'Völkerrechtler klagt gegen Grenzkontrolle' · Zur vollständigen Entscheidung →
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